Transportschein bestellen
Das Beförderungsmittel ist wie folgt zu kennzeichnen:
Über alle anderen Kreuze weiß Ihr Arzt besser Bescheid als wir.
Der Transportschein sollte vor Fahrtantritt auf der Rückseite von Ihrer Krankenkasse genehmigt sein, dann noch eine Unterschrift von der zu befördernden Person, und schon können wir mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen.
Wann und wie Sie eine Krankenfahrt bestellen
Wir haben uns für Sie informiert:
Durch die am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Änderungen bei der Verordnung von Krankenbeförderungen sind auf allen Seiten große Unsicherheiten entstanden. Und zwar sowohl bei Ärzten, Pflegeheimen und Patienten, als auch bei uns.
Also von Anfang an
Sie sind Ärztin/Arzt, Mitarbeiterin einer Arztpraxis, eines Pflegedienstes, eines Pflegeheimes oder einer ähnlichen Einrichtung und benötigen für einen Bewohner eine Krankenfahrt.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist der Transportschein. Dieser wird nach wie vor vom Arzt ausgestellt und zwar möglichst immer vor Antritt der Fahrt, in Notfällen auch nachträglich. Bei einer Einweisung in ein Krankenhaus ist nach wie vor keine vorherige Genehmigung erforderlich.
Ebenso bei Fahrten zu einer nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine aus medizinischer Sicht gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden werden kann. Das gleiche gilt für Fahrten zu ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis einschließlich der in Zusammenhang mit dieser Operation stehenden Fahrten zur Vor- und Nachbehandlung.
Etwas schwieriger wird es bei den ambulanten Fahrten, also Fahrten vom und zum Arzt:
Der Gesetzgeber hat alle diese Fahrten als Ausnahme definiert und deshalb bedürfen sie einer gesonderten Genehmigung durch die Krankenkasse und zwar vor Beginn der Fahrt. Die Genehmigung kann telefonisch erfragt werden, muss letztlich aber schriftlich oder als Fax vorliegen.
Anmerkung unsererseits: In Ausnahmefällen sind wir bereit die Genehmigung der Krankenkasse auch innerhalb von 10 Tagen nach der Fahrt entgegenzunehmen. Sollte die Krankenkasse wider Erwarten die Genehmigung verweigern, sind wir leider gezwungen die erbrachte Leistung der beförderten Person in Rechnung stellen.
Wann gibt es diese Genehmigung?
Es gibt sie wenn ein Patient
chronisch krank ist, er sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch wenigstens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit) und außerdem einen der folgenden Kriterien erfüllt:
Die hier zusammengestellten Richtlinien sind ein Auszug aus der Pressemitteilung des gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung der Krankentransportrichtlinien in der Beschlussfassung vom 22.Januar 2004.
Die vollständige Beschlussfassung liegt diesem Schreiben bei. Sie kann auch im Internet nachgelesen werden.
Wir hoffen, Ihnen und auch uns mit diesem Schreiben die Lage etwas klarer und übersichtlicher darstellen zu können.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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