Wer übernimmt die Kosten für eine Krankenfahrt?

2019 geändertes Genehmigungsverfahren!

5 Grundvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme durch Ihre Krankenkasse:

 

1. Schwerbehindertenausweis mit den Einträgen aG oder Bl oder H

 

2. Pflegegrad 4 oder 5

 

3. bis zum 31.12.16 in die Pflegestufe   2 eingestuft und direkt in den Pflegegrad 3 gewechselt

 

4. Kombination aus Schwerbehindertenausweis Eintrag g und Pflegegrad 3

 

5. Kombination aus Pflegegrad 3 UND der Arzt attestiert eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung von mind. 6 Monaten

 

Haben Sie eine der 5 Grundvoraussetzungen entfällt die vorherige Anfrage bei der Krankenkasse und die Kosten werden übernommen. Es ist aber auf folgendes zu achten:

  • nächstgelegene/s Arztpraxis oder Krankenhaus aufsuchen

  • Grundvoraussetzungen müssen der Krankenkasse und dem Arzt  vorliegen der den Transportschein ausstellt. Die Grundvoraussetzungen müssen auf der Verorordnung gekennzeichnet sein damit keine Beantragung von Fahrkosten nötig ist.

Besonderheit:

Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie werden grundsätzlich übernommen.

Liegen die Grundvoraussetzungen vor ist eine Beantragung nicht erforderlich, liegen sie nicht vor muss VORHER beantragt werden. Kosten werden aber übernommen.

 

Fahrten zur Kurzzeitpflege sowie einem Seniorenheim werden eventuell von der Pflegekasse übernommen, dieses können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Natürlich gibt es noch weitere Ausnahmen, für detaillierte Informationen wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse.

Liegt keine Befreiung von Zuzahlungen vor, müssen Sie den gesetzlichen Eigenanteil tragen.

 

3P Krankenfahrten Inh. Klaus Prediger e.K.
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